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Kündigungen von Verdi für Akman unwirksam

Berlin. Die fristlosen Kündigungen für den ehemaligen Bundesfachgruppenleiter Orhan Akman durch die Gewerkschaft Verdi sind unwirksam. Das hatte das Arbeitsgericht Berlin bereits im Dezember letztes Jahr entschieden. Dagegen ging der Verdi-Bundesvorstand in Berufung. Kurz vor der Urteilsverkündung des Berufungsgerichts am 5. Juli zog Verdi diese aber zurück, wie Akman auf seiner Internetseite mitteilte. Auch die Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht habe betont, dass es für beide Kündigungen keine hinreichenden Beweise gebe. Die Entscheidung des Arbeitsgerichts ist somit rechtskräftig, die Kündigungen sind unwirksam. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 11.07.2023, Seite 15, Betrieb & Gewerkschaft

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