Schwangerschaft: Malta lockert Abbruchgesetz
Valletta. Malta hat sein striktes Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen minimal gelockert. Ein am Mittwoch im Repräsentantenhaus verabschiedetes Gesetz erlaubt es Ärzten nun, unter bestimmten Umständen einen Abbruch durchzuführen. Premier Robert Abela sprach von einem »historischen Schritt«. Für eine Abtreibung muss eine Frau entweder aufgrund einer Komplikation unmittelbar vom Tod bedroht sein, oder drei Experten müssen bestätigen, dass die Komplikation ihre Gesundheit in eine »ernste Gefahr bringt, die zum Tod führen kann«. In allen anderen Fällen – Vergewaltigung, Inzest und schwerste Erkrankungen des Fötus eingeschlossen – bleiben Abbrüche weiterhin illegal. (dpa/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
→ mehr aus dem Ressort Feminismus
