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Schwangerschaft: Malta lockert Abbruchgesetz

Valletta. Malta hat sein striktes Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen minimal gelockert. Ein am Mittwoch im Repräsentantenhaus verabschiedetes Gesetz erlaubt es Ärzten nun, unter bestimmten Umständen einen Abbruch durchzuführen. Premier Robert Abela sprach von einem »historischen Schritt«. Für eine Abtreibung muss eine Frau entweder aufgrund einer Komplikation unmittelbar vom Tod bedroht sein, oder drei Experten müssen bestätigen, dass die Komplikation ihre Gesundheit in eine »ernste Gefahr bringt, die zum Tod führen kann«. In allen anderen Fällen – Vergewaltigung, Inzest und schwerste Erkrankungen des Fötus eingeschlossen – bleiben Abbrüche weiterhin illegal. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 30.06.2023, Seite 15, Feminismus

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