-
14.06.2023
- → Kapital & Arbeit
Ungarn beschließt »Gastarbeitergesetz«
Budapest. Das ungarische Parlament hat mit den Stimmen der Regierungsmehrheit ein restriktives »Gastarbeitergesetz« beschlossen, das Einstellung und Beschäftigung von Menschen aus Nicht-EU-Ländern regeln soll, wie das Parlament am Dienstag mitteilte. Demnach können Beschäftigte für maximal zwei Jahre Aufenthaltsgenehmigungen im Land erhalten, die höchstens um ein Jahr verlängert werden können. Zudem müssen ein geregeltes Einkommen und eine Unterkunft nachgewiesen werden, ein Familiennachzug ist ausgeschlossen. Laut dpa reagiere die Regierung mit dem Gesetz auf Arbeitskräftemangel. Großfabriken für Autobatterien von »vor allem chinesischen Investoren«, könnten nur mit Tausenden Arbeitskräften aus Nicht-EU-Staaten betrieben werden. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!