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Ungarn beschließt »Gastarbeitergesetz«

Budapest. Das ungarische Parlament hat mit den Stimmen der Regierungsmehrheit ein restriktives »Gastarbeitergesetz« beschlossen, das Einstellung und Beschäftigung von Menschen aus Nicht-EU-Ländern regeln soll, wie das Parlament am Dienstag mitteilte. Demnach können Beschäftigte für maximal zwei Jahre Aufenthaltsgenehmigungen im Land erhalten, die höchstens um ein Jahr verlängert werden können. Zudem müssen ein geregeltes Einkommen und eine Unterkunft nachgewiesen werden, ein Familiennachzug ist ausgeschlossen. Laut dpa reagiere die Regierung mit dem Gesetz auf Arbeitskräftemangel. Großfabriken für Autobatterien von »vor allem chinesischen Investoren«, könnten nur mit Tausenden Arbeitskräften aus Nicht-EU-Staaten betrieben werden. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 14.06.2023, Seite 9, Kapital & Arbeit

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