Zum Inhalt der Seite

Arzneimangel: Erlass im Südwesten

Berlin. Nach Bremen, Bayern und Nordrhein-Westfalen hat auch Baden-Württemberg am Dienstag mitgeteilt, wegen des Mangels bei Antibiotikasäften für Kinder befristete Regeln zur Abweichung vom Arzneimittelgesetz erlassen zu haben. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) äußerte die Hoffnung, dass das von ihm auf den Weg gebrachte Gesetz zur Beseitigung der Medikamentenengpässe nun schnell durch Bundestag und Bundesrat geht. »Ich muss darauf hinweisen, zehn Jahre sind diese Probleme bekannt, es ist nie viel gemacht worden«, sagte er am Dienstag der dpa. (dpa/jW)

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 03.05.2023, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!