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Aus: Ausgabe vom 26.04.2023, Seite 2 / Ausland

Südafrika: Austritt aus Strafgericht beschlossen

Pretoria. Südafrika will seine Mitgliedschaft im Vertrag zum Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) beenden, wie Präsident Cyril Ramaphosa am Dienstag ankündigte. Der regierende ANC empfinde den Umgang des IStGH mit bestimmten Ländern als »unfair«. Außerdem geht es um einen jüngst vom IStGH erlassenen Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin. Demnach müsste dieser bei seiner Ankunft zum nächsten Gipfel der BRICS-Staaten in Südafrika verhaftet werden. Pretoria lehnt aber den Haftbefehl ab und setzt in der Ukraine-Krise auf Dialog und Friedensverhandlungen. (AFP/jW)

  • Leserbrief von Onlineabonnent/in Detlev R. aus Tshwane, Südafrika (25. April 2023 um 22:27 Uhr)
    Doppelt hält besser, so möchte man hoffen. Das hatten sie hier schon einmal beschlossen und dann wieder zurückgenommen. Als 2015 beim Besuch des damaligen sudanesischen Präsidenten Al-Bashir, gegen den es auch einen IStGH-Haftbefehl gab, dieser in Südafrika diplomatische Immunität genoss, urteilte ein südafrikanisches Hohes Gericht, die Nicht-Verhaftung Bashirs sei gesetzeswidrig. Daraufhin beschloss die Regierungspartei, aus dem IStGH auszutreten. Das entsprechende Gesetzesvorhaben wurde jedoch 2022 zurückgenommen. Mit der Teilnahme des Präsidenten der Russischen Föderation Wladimir Putin am kommenden BRICS-Gipfel steht Südafrika wieder vor der gleichen Herausforderung. Die erneute Absichtserklärung der Regierungspartei, den IStGH zu verlassen, muss jetzt vom Parlament bestätigt werden. Mal abgesehen von der Tatsache, dass der ANC ohnehin die Mehrheit stellt, wird, denke ich, in diesem Fall auch die zweitstärkste Oppositionspartei EFF dafür stimmen. Damit wäre dann der Austritt gesetzlich vollzogen. Das diplomatische Hin-und-Her um den BRICS-Gipfel dürfte somit vom Tisch sein. Die internationale, nicht nur südafrikanische, Kritik an der Praxis des Internationalen Strafgerichtshofs bemängelt insbesondere dessen Einseitigkeit, wenn es um die Anklage von Kriegsverbrechen geht. Westliche Staaten/Politiker/Militärs werden bislang verschont. Es gibt in den USA sogar ein Gesetz (American Service-Members’ Protection Act), das es dem US-Präsidenten erlaubt, jedes Mittel, auch militärisches, einzusetzen, zur Befreiung von US-Personal, sollten diese vom IStGH verhaftet werden. Dieser Schutz gilt auch für die Verbündeten der USA, d. h. für alle NATO-Mitglieder.