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Aus: Ausgabe vom 13.04.2023, Seite 15 / Medien

Eckpunkte für »Gesetz gegen digitale Gewalt«

Berlin. Bei wiederholten persönlichen Angriffen in sozialen Medien sollen Gerichte nach dem Willen des Bundesjustizministeriums unter bestimmten Umständen künftig Nutzerkonten sperren lassen können. Wie das ARD-Hauptstadtstudio am Dienstag unter Berufung auf Eckpunkte für ein »Gesetz gegen digitale Gewalt« berichtete, sollen solche Sperren bei »schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzungen« nur erfolgen, wenn andere Möglichkeiten wie die Löschung eines Posts nicht ausreichen und Wiederholungsgefahr besteht.

Dem Bericht zufolge sehen die Eckpunkte außerdem vor, dass die rechtlichen Hürden für Betroffene abgebaut werden sollen, wenn sie die Identität der Person erfahren wollen, die ein Hassposting verfasst hat. (dpa/jW)

  • Leserbrief von Holger K. aus Frankfurt (12. April 2023 um 23:41 Uhr)
    Der Teufel steckt bekanntlich im Detail, wie also grenzt man überhaupt den Begriff ein, wie lässt er sich hieb,- und stichfest deuten ? Möglich ist schließlich auch, dass jedwede unliebsamen Kommentare als Hass deklariert werden können, wenn es denn die Staatsgewalt so wünscht. Damit ist zwangsläufig einer Willkür Tür und Tor geöffnet, die Meinungsfreiheit mal wieder eingeschränkt und ausgehöhlt. Auf den ersten Blick erscheint solch ein Gesetz gegen Hass sinnvoll, doch bei näherer Betrachtung täuscht das, nämlich dann, wenn der Staat, seine Justiz geneigt ist, allen unbequemen Menschen Mores zu lehren, was dann auf Zuchtmeisterei hinausläuft. Es kommt also immer darauf an, Wer über die jeweilige Deutungshoheit verfügt und wer sie in wessen Interesse einsetzt. Abstrakt daherkommende Moral ist allermeist in ganz konkrete Interessen eingehüllt.

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