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04.04.2023
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Hinweis
In der Montagausgabe der jungen Welt sind uns zwei Fehler beziehungsweise Unterlassungen unterlaufen: In der gedruckten Ausgabe fehlte auf Seite eins der Hinweis auf die Gestalterin der Collage zu Mumia Abu-Jamal. Die Collage stammt von unserer freien Mitarbeiterin Jessica Weber. Die dafür verwendeten Fotos waren von Imago/ZUMA Press und Johanna Fernandez/dpa. Auf Seite 16 der gedruckten Ausgabe fehlte der Name des Interviewers. Das war Jürgen Roth. Wir bitten um Nachsicht.
Redaktion
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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