4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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Aus: Ausgabe vom 29.03.2023, Seite 15 / Antifaschismus

»III. Weg«: Geldstrafen wegen Wahlplakaten

Zwickau. Wegen Wahlplakaten mit dem Slogan »Hängt die Grünen« hat das Amtsgericht Zwickau einen Funktionär der Neonazipartei »Der III. Weg« der Volksverhetzung schuldig gesprochen. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von insgesamt 4.800 Euro. Im Wahlkampf werde auch mit harten Bandagen gestritten, sagte Richter Frank Hoffmann am Freitag in der Urteilsbegründung. In diesem Fall sei aber klar eine Schmerzgrenze überschritten worden. Das hätten auch die vielen Reaktionen aus der Bevölkerung gezeigt. Ein Helfer des 38jährigen wurde ebenfalls zu einer Geldstrafe verurteilt, die aber niedriger ausfiel.

»Der III. Weg« hatte im Sommer 2021 mit den Hetzplakaten in Sachsen und Bayern auf sich aufmerksam gemacht, so etwa im Vogtland und den Regionen Zwickau und Leipzig. Das Amtsgericht München hatte im Oktober in dieser Sache zwei Männer zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe sowie eine Geldstrafe verurteilt. Die Plakate wurden dabei als Volksverhetzung und Aufruf zum Totschlag gewertet.

Das Amtsgericht Zwickau folgte mit seinem Urteil nun dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger hatten dagegen auf Freispruch plädiert. Rechtsanwalt Andreas Wölfel kündigte an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. (dpa/jW)

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