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Schweiz: Abbrüche bleiben Strafsache

Bern. Schwangerschaftsabbrüche sollen in der Schweiz Strafsache bleiben. Die größere Parlamentskammer, der Nationalrat, lehnte am Dienstag mit 99 zu 91 Stimmen den Vorstoß einer grünen Abgeordneten ab, den Eingriff aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Schwangerschaftsabbrüche sind in der Schweiz seit 2002 in den ersten zwölf Wochen erlaubt, wenn die Frau geltend macht, dass sie sich in einer Notlage befindet. Dass sie trotzdem im Strafgesetzbuch stehen, stigmatisiere Frauen in einer schwierigen Lebensphase, hatten die Vertreter der Initiative kritisiert. Die Gegenseite argumentierte, dass es seit rund 20 Jahren in diesem Zusammenhang keine strafrechtliche Verfolgung mehr gegeben habe. Die geltende Fristenregelung habe sich bewährt. Änderungen würden nur neue Emotionen »in ein längst entemotionalisiertes Thema« bringen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 10.03.2023, Seite 15, Feminismus

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