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Kündigungen gegen Verdianer Akman unwirksam

Berlin. Das Arbeitsgericht Berlin hat am Dienstag entschieden: Die fristlosen Kündigungen des Bundesvorstandes (Buvo) der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi gegen den Buvo-Kandidaten Orhan Akman sind unwirksam. Die Fragen seiner Abberufung als Verdi-Bundesfachgruppenleiter Einzelhandel und der Entzug seiner Tarifvollmachten wurden indes vom Verfahren abgetrennt und werden separat entschieden. Aber: »Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung bleibe ich im Amt als Bundesfachgruppenleiter«, wurde Akman in einer Mitteilung am Dienstag nachmittag zitiert. Das sei ein großartiger Erfolg; auch für seine zahlreichen Unterstützer aus der Gewerkschaft und aus Betriebsräten von Handelsketten. Akman forderte den Buvo auf, dem Trauerspiel um seine Person »endlich ein Ende zu setzen« und inhaltliche Konflikte nicht »mit Formalismus und arbeitsrechtlichen Maßnahmen unter den Teppich zu kehren«. Die Krise der Gewerkschaft könne nur in einer offenen Debatte gelöst werden. Vorschläge für eine »grundsätzliche Erneuerung unserer Organisation im Interesse unserer Mitglieder, der Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben und Dienststellen« lägen längst vor, betonte Akman. Dabei müssten »auch progressive linke – einschließlich marxistische – Argumente Gehör finden«. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 14.12.2022, Seite 2, Inland

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