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Japan: Urteil gegen »Homoehe«

Tokio. Das Bezirksgericht in Tokio hat am Dienstag entschieden, dass die Weigerung des japanischen Staates, gleichgeschlechtliche Ehen rechtlich anzuerkennen, nicht gegen die Verfassung verstößt. Ein Bezirksgericht in Sapporo hatte 2021 als erstes Gericht noch entschieden, dass dies das in der Verfassung garantierte Recht auf Gleichbehandlung verletze. Doch im Juni 2022 kam dann ein anderes Gericht in Osaka zur gegenteiligen Auffassung. Das Gericht in Tokio folgte nun diesem Urteil. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 02.12.2022, Seite 15, Feminismus

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