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Justiz uneins über faschistische Plakate
Zwickau. Die Justiz bleibt uneins beim Umgang mit Plakaten der faschistischen Partei »III. Weg«, auf denen die Parole »Hängt die Grünen« zu lesen ist. Während das Amtsgericht München jüngst zwei Männer verurteilt sowie die Plakate als Volksverhetzung und Aufruf zum Totschlag gewertet hat, hat es das Amtsgericht Zwickau nun abgelehnt, ein Hauptverfahren zu eröffnen. Dafür wurden »rechtliche Gründe« angegeben, zu konkreten Details hat sich das Gericht bisher auf Nachfrage nicht geäußert. Über den Beschluss hatte am Donnerstag die Freie Presse berichtet. Die Staatsanwaltschaft Zwickau hat laut einer Sprecherin Beschwerde eingelegt. (dpa/jW)
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