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Gefangener klagt gegen Urinkontrolle
Karlsruhe. Ein Strafgefangener aus der JVA Bochum, der zur verdachtsunabhängigen Drogenkontrolle mehrmals Urinproben vor den Augen eines Aufsehers abgeben musste, hat dagegen erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. »Eingriffe, die den Intimbereich und das Schamgefühl des Inhaftierten berühren, lassen sich im Haftvollzug zwar nicht immer vermeiden«, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Sie seien aber »von besonderem Gewicht«. Gefangene hätten daher »Anspruch auf besondere Rücksichtnahme«. (dpa/jW)
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