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Paragraph 175: Längere Antragsfrist für Opfer

Berlin. Die Bundesregierung hat am Freitag die Frist für die Entschädigung Homosexueller bis zum 21. Juli 2027 verlängert, die aufgrund der damaligen Strafrechtsparagraphen 175 in der BRD und 151 in der DDR verurteilt worden waren. »Die strafrechtliche Verfolgung war aus heutiger Sicht grobes Unrecht«, erklärte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Bis Mitte Juli 2022 beantragten 335 Menschen eine Entschädigung beim Bundesamt für Justiz. Von diesen seien 259 tatsächlich entschädigt worden. 44 Anträge wurden zurückgenommen. Sechs Anträge seien derzeit noch in Bearbeitung. 26 Anträge seien abgelehnt worden. Insgesamt wurden bislang 885.500 Euro ausgezahlt, wie das Ministerium weiter mitteilte. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 23.07.2022, Seite 4, Inland

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