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Kein »Sondervermögen« gegen Armut

Berlin. Die Bundesregierung lehnt es ab, ein sogenanntes Sondervermögen zur Armutsbekämpfung aufzulegen. In der der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch vorliegenden Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Fraktion Die Linke schreibt das Bundesfinanzministerium, Sondervermögen seien von der Schuldenregel erfasst. Der Gesetzgeber habe für das Bundeswehr-Sondervermögen eine Ausnahme gemacht. Für die übrigen Bundesaufgaben gelte unverändert die Vorgabe, die Verschuldung in den im Grundgesetz gezogenen Grenzen zu halten, heißt es in dem Schreiben der parlamentarischen Staatssekretärin im Finanzministerium, Katja Hessel. Diese Grenzen seien »voll ausgeschöpft«. »Ein Sondervermögen gegen Armut und Inflation gibt es nicht, weil die Bundesregierung es nicht einrichten kann, sondern weil sie es nicht will«, sagte der Linke-Bundestagsabgeordnete Jan Korte gegenüber AFP. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 14.07.2022, Seite 1, Inland

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