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Coronaimpfpflicht für Soldaten bleibt

Leipzig. Die Coronaimpfpflicht für Soldaten bleibt bestehen. Dies hat der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig am Donnerstag entschieden. Er wies die Beschwerden von zwei Offizieren gegen die Aufnahme der Schutzimpfung in die sogenannte Duldungspflicht zurück. Soldaten verrichteten ihren Dienst oft gemeinsam in engen Räumen, Panzern, Flugzeugen oder Schiffen, was ein besonderes Risiko der Verbreitung übertragbarer Krankheiten mit sich bringe, hieß es.(dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 08.07.2022, Seite 4, Inland

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