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02.07.2022
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NRW: Gericht stärkt Streikrecht
Köln. Streikaufrufe der Gewerkschaft Verdi am Uniklinikum Bonn sind zulässig. Das hat nun auch das Landesarbeitsgericht Köln entschieden. Es habe nach rund siebenstündiger Sitzung die Berufung der Klinik zurückgewiesen, teilte das Gericht am Freitag mit. Damit bestätigte die Instanz das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 14. Juni. Die Bonner Richter hatten in einem Eilrechtsschutzverfahren einen Antrag des Krankenhauses auf Unterlassung bereits zurückgewiesen.
Mit den Streiks machen Verdi und die Beschäftigten von sechs Unikliniken in Nordrhein-Westfalen seit neun Wochen Druck bei den Verhandlungen mit der Kapitalseite über einen »Tarifvertrag Entlastung«, in dem genaue Personalbemessungen für einzelne Bereiche der Krankenhäuser geregelt werden sollen. (dpa/jW)
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