Zum Inhalt der Seite

Urteil: Südwest-AfD darf Parteitag abhalten

Stuttgart. Die AfD in Baden-Württemberg kann ihren für dieses Wochenende geplanten Landesparteitag nun doch in der Stuttgarter Carl-Benz-Arena abhalten. Das Landgericht gab am Montag einem Eilantrag des Landesverbands statt, wie ein Gerichtssprecher gegenüber dpa bestätigte. Der Hallenbetreiber wurde demnach verpflichtet, den Vertrag mit der AfD zu erfüllen. Aus Sicht des Gerichts habe kein Kündigungsgrund vorgelegen. Der Betreiber hatte die Kündigung mit hohen Sicherheitsanforderungen und einem parallel laufenden Konzert der Band Fantastische Vier mit bis zu 100.000 Besuchern im Neckarpark begründet. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 28.06.2022, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!