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Weiter Entschädigung für schwule Männer

Berlin. Die Frist für die Entschädigung homosexueller Männer, die nach dem Zweiten Weltkrieg aufgrund der damaligen Strafrechtsparagraphen verurteilt worden waren, wird verlängert. Betroffene können nun bis zum 21. Juli 2027 Anträge stellen, wie der Bundestag am Freitag beschloss. Ohne die Verlängerung wäre die Antragsfrist am 22. Juli ausgelaufen. Seit 2017 werden homosexuelle Männer, die in der Nachkriegszeit auf Grundlage der damaligen Strafrechtsparagraphen 175 in der BRD und 151 in der DDR verurteilt wurden, rehabilitiert und entschädigt. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 25.06.2022, Seite 4, Inland

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