-
25.06.2022
- → Inland
Bundestag schafft »Werbeverbot« ab
Berlin. Der Bundestag hat die Aufhebung des sogenannten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche beschlossen. Eine große Mehrheit der Abgeordneten stimmte am Freitag im Plenum für den Regierungsentwurf zur Streichung des entsprechenden Paragraphen 219a aus dem Strafgesetzbuch. Union und AfD stimmten dagegen. Der Paragraph führte in der Vergangenheit immer wieder dazu, dass Ärztinnen und Ärzte nicht ausführlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren konnten, ohne Strafverfolgung zu riskieren.
Neben der Streichung von 219a sieht der Bundestagsbeschluss vor, dass Urteile gegen Ärztinnen und Ärzte, die seit dem 3. Oktober 1990 auf Basis des Paragraphen ergangen sind, aufgehoben werden. Das Gesetz muss formal noch den Bundesrat passieren, es kann aber ohne die Zustimmung der Länderkammer in Kraft treten. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!