-
18.06.2022
- → Ausland
Japan: Kein Schadenersatz für Fukushima-Opfer
Tokio. Die Opfer der Atomkatastrophe von Fukushima haben keinen Anspruch auf Schadenersatz durch den japanischen Staat. Über zehn Jahre nach dem durch einen Tsunami ausgelösten Reaktorunglück wurden alle Rechtswege ausgeschöpft. Japans Regierung muss demnach keine Zahlungen an Menschen leisten, deren Lebensgrundlage zerstört wurde, urteilte das Oberste Gericht am Freitag in einem Präzedenzfall. Es ist das erste letztinstanzliche Urteil in einer Reihe von ähnlichen Rechtsfällen. Das Gericht musste entscheiden, ob der japanische Staat die Katastrophe vorhersehen konnte oder fahrlässig gehandelt hat. (Reuters/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!