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Aus: Ausgabe vom 24.05.2022, Seite 4 / Inland

KZ-Prozess: Nebenklage für mehrjährige Haft

Brandenburg/Havel. Im Prozess gegen einen mutmaßlichen Wachmann im KZ Sachsenhausen hat sich die Nebenklage für eine mehrjährige Haftstrafe ausgesprochen. Ein Strafmaß unterhalb von fünf Jahren könne seinen Mandanten nur »mit großer, großer Mühe vermittelt werden«, sagte Anwalt Thomas Walther am Montag in Brandenburg an der Havel. Nebenkläger-Anwalt Hans-Jürgen Förster forderte auch ein Mindestmaß von fünf Jahren. Dem 101jährigen Angeklagten wird Beihilfe zum Mord an mindestens 3.518 Gefangenen vorgeworfen. (dpa/jW)

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