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24.05.20221 Leserbrief
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Grünen-nahe Stiftung in Russland »unerwünscht«
Moskau. Die Heinrich-Böll-Stiftung ist von der russischen Generalstaatsanwaltschaft zur »unerwünschten Organisation« erklärt und damit faktisch im Land verboten worden. Die Tätigkeit der Grünen-nahen Stiftung stelle »eine Gefahr für die verfassungsmäßige Ordnung und die Sicherheit der Russischen Föderation« dar, teilte die Behörde am Montag in Moskau mit. Ihr Moskauer Büro musste die Stiftung bereits im April schließen – ebenso wie die Friedrich-Ebert-Stiftung, die Konrad-Adenauer-, die Friedrich-Naumann- und die Rosa-Luxemburg-Stiftung. (dpa/jW)
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Onlineabonnent*in Franz S. aus R. 24. Mai 2022 um 16:49 UhrMan kann von der russischen Generalstaatsanwaltschaft halten, was man will. Aber da haben sie ins Schwarze getroffen. Interessant auch, in welcher Gesellschaft sich mittlerweile die Rosa-Luxemburg-Stiftung befindet.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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