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Aus: Ausgabe vom 20.04.2022, Seite 4 / Inland

BGH verhandelt Ende Juli zum Lübcke-Mord

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich am 28. Juli mit dem Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Ein Urteil will der dritte Strafsenat voraussichtlich am 25. August verkünden, wie der BGH am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte für den Mord den Neonazi Stephan Ernst Ende Januar 2021 zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Deutsche 2019 den CDU-Politiker erschoss, und als Motiv unter anderem »Rechtsextremismus« genannt. Gegen das Urteil haben unter anderem Ernst und ein Mitangeklagter sowie der Generalbundesanwalt Revision eingelegt. Dieser beanstandet die Teilfreisprüche beider Angeklagten. (dpa/jW)