4. Mai, Diskussion zu Grundrechten
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Aus: Ausgabe vom 07.04.2022, Seite 11 / Feuilleton
Pop

Singen vor Gericht

Der britische Popstar Ed Sheeran hat sich bei einem Urheberrechtsstreit um seinen Song »Shape of You« vor dem Londoner High Court durchgesetzt. Geklagt hatten zwei Künstler, die ihrer Meinung nach in dem Lied Teile ihres Songs wiedererkannten und an den Erlösen für den Sheeran-Song beteiligt werden wollten. »Shape of You« stürmte 2017 die Charts und belegte in Deutschland 15 Wochen lang Platz eins. Der Richter entschied am Mittwoch jedoch, dass Sheeran »weder absichtlich noch unbewusst« eine Zeile des zwei Jahre vorher veröffentlichten Songs von Sami Chokri, der unter dem Namen Sami Switch auftritt, und Ross O’Donoghue abgeschrieben hatte. Sheeran, der während des Prozesses selbst ausgesagt und sogar im Zeugenstand gesungen hatte, zeigte sich erleichtert über die Entscheidung. Per Instagram wandte er sich in einem kurzen Video an seine Fans. »Ich hoffe, dass mit diesem Urteil künftig unbegründete Ansprüche wie dieser vermieden werden können«, sagte der 31jährige. (dpa/jW)

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