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Erfolg für kurdische Studentin

Stuttgart. Die kurdische Medizinstudentin Esra Yakar war mit ihrer Klage auf Anerkennung ihres Asylantrages vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht erfolgreich. Das teilten am Sonnabend Unterstützer der Klägerin mit. Vertreter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge hatten demnach am Freitag zunächst darauf bestanden, dass Yakar »in der Türkei zu Recht wegen krimineller Vergehen verurteilt worden« sei, ihren Antrag dann aber zurückgezogen, als klar wurde, dass das »Vergehen« der Frau ihr »humanitärer Einsatz« in Nordsyrien war. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 28.03.2022, Seite 4, Inland

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