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Netz-DG: Ministerium prüft Rechtsmittel

Berlin. Nach der Niederlage in einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen Google und Facebook überprüft das Bundesjustizministerium, ob es gegen das Urteil vorgehen wird. Die einstweilige Anordnung zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (Netz-DG) sei noch nicht rechtskräftig, erklärte eine Sprecherin des Ministeriums am Mittwoch. »Der Bundesrepublik steht dagegen das Rechtsmittel der Beschwerde zu. Ob dieses Rechtsmittel eingelegt werden soll, wird das Bundesministerium der Justiz nunmehr prüfen.« Das Ministerium werde »die Entscheidung dazu sorgfältig auswerten und prüfen, welche Folgerungen insgesamt aus der Entscheidung zu ziehen sind«. Das Verwaltungsgericht hatte am Dienstag entschieden, das neue Netz-DG zur Bekämpfung von Straftaten und Hassrede im Internet verstoße teilweise gegen europäisches Recht. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 03.03.2022, Seite 15, Medien

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