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Fernsehunterhaltung

Ohne Aussicht auf Erfolg

Der TV-Moderator Jan Böhmermann ist mit einer Verfassungsbeschwerde zu seinem Gedicht »Schmähkritik« über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan aus dem Jahr 2016 erfolglos geblieben. In einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hieß es: »Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat.« Eine weitere Begründung gab es nicht. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 11.02.2022, Seite 11, Feuilleton

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