Zum Inhalt der Seite
Sportpolitik

Doch noch einheitlich

Berlin. Die Zuschauerregelungen in den Stadien und Hallen der deutschen Profiligen sollen wie vom Sport gefordert künftig anscheinend bundesweit einheitlich gelten. Die Regierungen der Bundesländer haben sich darauf geeinigt, dass die Kapazität im Freien zu maximal 50 Prozent ausgelastet werden darf – allerdings gedeckelt bei 10.000 Besuchern. In Hallen sind maximal 30 Prozent zulässig, bei höchstens 4.000 Zuschauern. Das erfuhr der SID aus Regierungskreisen. Bund und Länder hatten bei ihrem Gipfel zur Coronapandemie beschlossen, dass eine einheitliche Regelung bis zum 9. Februar getroffen werden soll. Zuletzt hatten bereits zahlreiche Länder Beschlüsse gefasst, die der einheitlichen Regelung sehr nahe gekommen sind. Nordrhein-Westfalen gehörte nicht dazu, deshalb ließen drei Fußballbundesligisten die Obergrenze von 750 Zuschauern gerichtlich überprüfen. (sid/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 03.02.2022, Seite 16, Sport

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!