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»Werbeverbot«: Aus für Paragraph 219 a naht

Berlin. Ärzte können wohl schon bald öffentlich über verschiedene Möglichkeiten für Schwangerschaftsabbrüche in ihrer Praxis informieren, ohne dafür eine Strafe fürchten zu müssen. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) legte am Montag einen Entwurf für die Aufhebung des Paragrafen 219 a Strafgesetzbuch vor, der bisher die »Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft« verbietet. Als »Werbung« im Sinne des Gesetzes gelten schon ausführliche Informationen über verschiedene Methoden des Schwangerschaftsabbruchs sowie die damit jeweils verbundenen Risiken. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 18.01.2022, Seite 2, Inland

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