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Jobcenter muss für Essen der Kinder aufkommen

Kassel. Bei einer vom Jobcenter geförderten beruflichen Weiterbildung muss das Jobcenter für die unterdessen betreuten Kinder auch die Verpflegung bezahlen. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Mittwoch bekanntgegebenen Urteil. Es gab damit der Klage einer Mutter aus Berlin statt. Von 2014 bis 2016 hatte sie an einer vom Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg geförderten Umschulung teilgenommen. Ihre beiden Kinder mussten daher bis zum frühen Nachmittag in ihrer Kita bleiben. Für die Verpflegung zahlte die Mutter monatlich zunächst 35, später 40 Euro. Für die Betreuung selbst musste die Mutter wegen ihrer Arbeitslosigkeit nichts bezahlen. Das Jobcenter kam für Lehrgangs- und Fahrkosten auf, lehnte die Übernahme der Verpflegungskosten der Kinder aber ab. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 16.12.2021, Seite 5, Inland

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