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Keine Pension: Urteil gegen »Reichsbürger«

München. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshofs hat die Berufung eines als »Reichsbürger« vom Dienst suspendierten Polizisten gegen die Aberkennung seiner Pension zurückgewiesen. Das Urteil vom Freitag sei rechtskräftig, sagte ein Sprecher des Gerichts am Montag. Der Polizist hatte bis zu seiner Suspendierung im Februar 2016 am Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei in Ainring unterrichtet. Gegen die Entfernung aus dem Dienst legte er Rechtsmittel ein. Während des laufenden Gerichtsverfahrens wurde er im Oktober 2019 pensioniert; im Berufungsverfahren ging es deshalb nun nicht mehr um die Entfernung aus dem Dienst, sondern um die Aberkennung des Ruhegehalts. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 14.12.2021, Seite 4, Inland

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