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Justiz

Berufliche Gründe

Versailles. Für Fußballstar Karim Benzema hat am Mittwoch in Versailles der Prozess in der sogenannten Sexvideoaffäre begonnen. Der Angreifer erschien nicht vor Gericht, nachdem er am Dienstag abend mit Real Madrid in der Champions League in Kiew mit 5:0 gegen Schachtar Donezk gewonnen hatte. Sein Anwalt Antoine Vey sagte, Benzema könne aus »beruflichen« Gründen nicht anwesend sein. Benzema wird vorgeworfen, 2015 in die versuchte Erpressung seines damaligen Kollegen in der Nationalmannschaft, Mathieu Valbuena, verwickelt gewesen zu sein – der 33jährige weist eine Mittäterschaft zurück. Gemeinsam mit Benzema sind vier Männer wegen versuchter Erpressung angeklagt. Diese sollen ein Sexvideo von Valbuena benutzt haben, um Geld zu erpressen. Das Video war ihnen durch den Datentransfer zu einem neuen Handy in die Hände geraten. Das Verfahren in Versailles ist auf drei Tage angesetzt. Im Fall einer Verurteilung drohen dem Stürmer bis zu fünf Jahre Haft und eine Geldstrafe von 70.000 Euro. (sid/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 21.10.2021, Seite 16, Sport

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