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Hintergrund: Ältestenrat und Bundesausschuss

Der Bundesausschuss – das Organ der Gesamtpartei mit Konsultativ-, Kontroll- und Initiativfunktion gegenüber dem Parteivorstand – hat auf seiner Sitzung am vergangenen Wochenende dem Ältestenrat und seinem Vorsitzenden für die »vertrauensvolle Zusammenarbeit« gedankt und beschlossen, die Kooperation fortzusetzen. Die Entwicklung der letzten Wochen habe Anlass gegeben, bereits jetzt diesen Beschluss zu fassen und damit nicht bis November zu warten, wie es ursprünglich geplant war, hieß es.

Vier inhaltliche Schwerpunkte der Zusammenarbeit von Bundesausschuss und Ältestenrat werden genannt. Es müssten, erstens, »bei der Vorbereitung von wesentlichen Beschlüssen« des Parteivorstandes stärker als bisher die Anregungen des Ältestenrates bedacht werden. Sie machten die unterschiedlichen politischen Erfahrungen in Ost und West und von unterschiedlichen Generationen sichtbar.

Die berufenen Mitglieder des Ältestenrates, zweitens, hätten dafür zu sorgen, »dass diese gelebten Erfahrungen stets lebendig bleiben und die Partei damit befähigt wird, aus der Geschichte zu lernen«.

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Dieser Erfahrungsschatz, drittens, sei »von hohem Wert«: Er verkörpere die im Entwicklungsprozess der Partei »miterlebte und mitgestaltete Geschichte«. Die Erkenntnisse sind für »unterschiedliche Generationen, vor allem auch jüngere«, unverzichtbar und müssten »zum Tragen gebracht« werden.

Der Bundesausschuss lädt, viertens, den Ältestenrat ein, an seinen Beratungen teilzunehmen, wenn Themen behandelt werden, die von Relevanz sind für den Vorsitzenden und die Mitglieder des Rates. (fs)

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Erschienen in der Ausgabe vom 12.10.2021, Seite 3, Schwerpunkt

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