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Antijüdischer Angriff: Berufung gegen Urteil
Chemnitz. Im Verfahren um den Angriff auf das jüdische Restaurant »Schalom« in Chemnitz hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts eingelegt. Wie Sprecherin Birgit Feuring laut dpa-Meldung vom Donnerstag mitteilte, hielt die Behörde die verhängte Freiheitsstrafe für »nicht tat- und schuldangemessen«. Die Kammer hatte den angeklagten 30jährigen aus Niedersachsen der gefährlichen Körperverletzung und des schweren Landfriedensbruchs schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. (dpa/jW)
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