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Sportförderung

Finanzpolitik

Düsseldorf. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen wird in Not geratene Sportvereine auch weiterhin mit ihrer »Soforthilfe Sport« unterstützen. Die Laufzeit des Programms wurde bis zum 31. Dezember 2021 verlängert, das gab die Staatskanzlei in Düsseldorf am Dienstag bekannt. Wirtschaftlich in Not geratene Sportvereine in NRW sowie die Mitgliedsorganisationen des Landessportbundes (LSB) können diese Soforthilfe über das Förderportal des LSB online beantragen. Bedingung für die Gewährung der Soforthilfe ist ein durch die Coronapandemie verursachter Liquiditätsengpass. (sid/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 25.08.2021, Seite 16, Sport

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