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Weitere Kontrollvorgaben für Coronatestzentren

Foto: Christophe Gateau/dpa
Kassenärztliche Vereinigungen sollen dem Bundeskabinett nach dazu verpflichtet werden, Zahlungen an Testanbieter den Finanzbehörden elektronisch mitzuteilen (Testzentrum in Berlin, 7.3.2021)

Berlin. Nach Verdachtsfällen auf Abrechnungsbetrug in Coronatestzentren hat das Bundeskabinett weitere Kontrollvorgaben auf den Weg gebracht. Sie sollen dafür sorgen, dass Anbieter keine falschen Angaben in ihren Steuererklärungen machen können, wie das Gesundheitsministerium am Mittwoch mitteilte. Mit der Verordnung des Finanzministeriums sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet werden, Zahlungen an Testanbieter den Finanzbehörden elektronisch mitzuteilen. Damit sollen alle Zahlungen dieses Jahres mitteilungspflichtig werden. Die Regelung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte im Juni bereits schärfere Kontrollvorgaben verordnet. Unter anderem sollen private Testzentren nur noch nach Einzelprüfung zugelassen werden können. Die Möglichkeit von Sammelabrechnungen für mehrere Teststellen etwa für überregionale Betreiber soll wegfallen. Die für die Abrechnungen zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen in den Ländern sollen zusätzliche Prüfungen vornehmen. Zudem wurden Testvergütungen gesenkt. Bundesweit gibt es 15.000 Teststellen verschiedener Betreiber. Der Bund übernimmt seit Anfang März die Kosten für mindestens einen Schnelltest pro Woche. In den Verdachtsfällen ging es darum, dass Anbieter viel mehr Tests abgerechnet haben sollen, als tatsächlich gemacht wurden. Es gab dazu erste staatsanwaltliche Ermittlungen. (dpa/jW)

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Erschienen am 05.08.2021, Inland

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