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EuGH: Unternehmer dürfen Kopftuch verbieten

Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Recht von Unternehmern gestärkt, muslimischen Mitarbeiterinnen das Tragen von Kopftüchern zu verbieten. Das Verbot des Tragens jeder sichtbaren Ausdrucksform politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen könne durch das Bedürfnis des Unternehmers gerechtfertigt sein, gegenüber den Kunden ein Bild der Neutralität zu vermitteln oder soziale Konflikte zu vermeiden, urteilte der EuGH am Donnerstag. Hintergrund des Urteils waren zwei Fälle aus Deutschland. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 16.07.2021, Seite 2, Ausland

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