-
11.06.2021
- → Feminismus
Lüneburg: Gericht entscheidet pro Sexarbeit
Lüneburg. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat am Dienstag das coronabedingte pauschale Verbot von Sexarbeit vorläufig aufgehoben. Angesichts der Infektionslage und der geringen Bedeutung des Gewerbes für das Pandemiegeschehen insgesamt sei ein umfassendes sowie ausnahmsloses Verbot nicht mehr erforderlich, entschieden die Richter nach Gerichtsangaben in einem von einem Bordellbetreiber angestrengten Verfahren gegen das Land. »Mildere Beschränkungen« reichten. Darüber hinaus führe das Verbot angesichts der Öffnungen in anderen Sektoren, vor allem bei sonstigen sogenannten körpernahen Dienstleistungen, zu einer grundgesetzwidrigen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!