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Clubkultur

Schutz für Clubs

Vertreter der Clubszene haben die vom Bundestag beschlossene Änderung einer Verordnung begrüßt, die Clubs als kulturelle Orte aufwertet. »Das ist eine wichtige Entscheidung für den Schutz und die Weiterentwicklung der clubkulturellen Vielfalt in ganz Deutschland«, teilte der Berliner Dachverband Clubcommission am Samstag mit. Der Bundestag hatte am Freitag beschlossen, dass die Baunutzungsverordnung von der Bundesregierung so angepasst werden soll, dass Clubs und Livespielstätten mit nachweisbarem kulturellen Bezug nicht mehr als Vergnügungsstätten, sondern als Anlagen für kulturelle Zwecke definiert werden.

Für die Clubszene bedeutet das, dass sie künftig aus stadtplanerischer Sicht besser geschützt ist. Denn bisher waren Clubs in urbanen Gebieten nur ausnahmsweise und in Wohngebieten überhaupt nicht zulässig. Gab es Bauvorhaben, sahen sich Clubs in der Vergangenheit häufig aus den Stadtzentren verdrängt. Durch eine Kategorisierung als Kultureinrichtung ändert sich das: Dann gelten Clubs als schützenswert und förderungswürdig. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 10.05.2021, Seite 11, Feuilleton

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