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Sachsen-Anhalt: Reine Briefwahl zulässig

Dessau-Roßlau. Sachsen-Anhalts Landesverfassungsgericht hält eine reine Briefwahl unter engen Voraussetzungen für zulässig. Es wies am Montag in Dessau-Roßlau eine Klage von 22 Landtagsabgeordneten, darunter 21 von der AfD-Fraktion, als unbegründet zurück. Das geänderte Wahlgesetz und das neue Kommunalwahlgesetz ermöglichten laut Gericht grundsätzlich eine reine Briefwahl demnach nur, wenn eine Stimmabgabe in Wahlräumen wegen einer Gefahr für Leib und Leben unmöglich sei. Landeswahlleiterin Christa Dieckmann hatte zuvor mitgeteilt, das Aufsuchen des Wahlraumes am Wahlsonntag sei aus aktueller Sicht ungefährlich. Der Landtag in Magdeburg soll am 6. Juni neu gewählt werden. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 04.05.2021, Seite 4, Inland

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