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Einigung zu Netzparagraphen

Berlin. Bundestag und Bundesrat haben am Freitag einem im Vermittlungsausschuss ausgehandelten Kompromiss zum Zugriff auf sogenannte Bestandsdaten bei Vergehen im Internet zugestimmt. Demnach soll etwa die Verbreitung von »Hassbotschaften und Gewaltphantasien« im Internet zukünftig als Straftat bewertet und durch die Verpflichtung von Dienstanbietern im Internet zur Freigabe entsprechender Daten verfolgt werden können. Neben Namen und Adressen von Nutzern können diese »Bestandsdaten« auch Passwörter, Bankverbindung und IP-Adresse eines Computers sowie Nutzungsdaten zur Bereitstellung von Diensten umfassen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 27.03.2021, Seite 2, Inland

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