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Karlsruhe: Coronazuschuss und EU-Fonds gekippt

Karlsruhe. Der von der Bundesregierung geplante Coronazuschuss von 150 Euro für Empfänger von Grundsicherung ist aus Sicht des Sozialgerichts Karlsruhe zu gering und verfassungswidrig. Das Existenzminimum von Arbeitssuchenden für Januar bis April dürfe nicht erst im Mai gedeckt werden, rügte das Gericht in einer Mitteilung vom Freitag. Nötig sei eine Erhöhung des Regelsatzes um etwa 100 Euro für jeden Pandemiemonat. Auch der gemeinsame EU-Fonds zur Bekämpfung der Coronafolgen wurde vorläufig vom Bundesverfassungsgericht gestoppt. In einem sogenannten Hängebeschluss verbot das Gericht dem Bundespräsidenten, das Gesetz bis zur Entscheidung über eine einstweilige Anordnung zu unterschreiben. (dpa/AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 27.03.2021, Seite 1, Inland

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