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BGH stärkt Recht auf gleiche Bezahlung

Erfurt. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat die Rechte von Frauen, die auf gleiche Bezahlung wie ihre männlichen Kollegen pochen, gestärkt. Nach einer Entscheidung vom Donnerstag reicht bei einer nachgewiesenen Differenz zum Vergleichsentgelt von Männern mit vergleichbarer Arbeit die Vermutung, dass die finanzielle Benachteiligung wegen des Geschlechts erfolgte. Allerdings könnte diese Vermutung von Unternehmen jederzeit auch widerlegt werden. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 22.01.2021, Seite 4, Inland

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