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Aus: Ausgabe vom 01.12.2020, Seite 5 / Inland

Gesetzentwurf für Homeoffice vorgelegt

Berlin. Abhängig Beschäftigte sollen nach einem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums das Recht bekommen, einen Wunsch nach regelmäßigem mobilen Arbeiten mit ihrem »Arbeitgeber« zu erörtern. Der Entwurf ging am Montag in die Abstimmung innerhalb der Regierung, wie dpa erfuhr. Unternehmer sollen konkret auf die vom Beschäftigten gewünschte Ausgestaltung der mobilen Arbeit eingehen müssen. Wird der Wunsch abgelehnt, soll die Entscheidung spätestens nach zwei Monaten begründet schriftlich mitgeteilt werden. (dpa/jW)