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Aus: Ausgabe vom 03.12.2020, Seite 16 / Sport
Doping

Da freut sich einer

Berlin. Die Bundesregierung will das Antidopinggesetz mit einer Kronzeugenregelung ergänzen. Das teilte das Bundesinnenministerium am Mittwoch mit, nachdem im Kabinett der Evaluierungsbericht zu den 2015 verabschiedeten Regelungen behandelt worden war. In dem Bericht wird zudem empfohlen, zusätzliche Schwerpunktstaatsanwaltschaften einzurichten und die Athleten stärker über Hinweisgebersysteme zu informieren. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) lobte die Vervierfachung der Verurteilungen mit Dopingbezug seit 2016 von 115 auf 460. (sid/jW)

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