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Mehr Verbraucherrechte bei Autoleasing

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt die Verbraucherrechte beim Autoleasing. Kassiert die Leasingfirma wegen eines Unfalls während der Laufzeit Geld von der Versicherung, darf sie es dem Leasingnehmer nicht vorenthalten, wie die obersten Zivilrichter in Karlsruhe entschieden. Zumindest müsse es bei der Abrechnung am Ende berücksichtigt werden, heißt es in der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 04.11.2020, Seite 5, Inland

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