-
28.10.2020
- → Sport
Schiedsgericht entscheidet
München. Die Entscheidung im Pokalstreit zwischen dem Bayerischen Fußballverband (BFV) und dem Drittligisten Türkgücü München um die Teilnahme am Erstrundenduell gegen Schalke 04 wird vor dem Nürnberger Schiedsgericht fallen. Das bestätigte der Zivilsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts. Das Gericht wies damit einen Antrag von Türkgücü auf die Feststellung der Unzulässigkeit dieses Verfahrens zurück. Es kam zu dem Schluss, dass die im Zulassungsvertrag für die Regionalliga-Saison 2019/20 enthaltene und damit von Türkgücü mit unterschriebene Schiedsklausel wirksam sei. Der BFV darf nun wieder hoffen, dass seine Nominierung von Viertligist Schweinfurt 05 als Gegner von Schalke 04 Bestand haben wird. Das Pokalspiel soll am 3. oder 4. November ausgetragen werden. Türkgücü fordert den Platz als bayerischer Vertreter und Schalke-Gegner für sich ein. (sid/jW)
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
