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Bundestag erweitert Möglichkeiten zum Familiennachzug

Foto: Sophia Kembowski/dpa

Berlin. Künftig bekommen mehr Menschen aus Nicht-EU-Staaten die Möglichkeit, zu Partnern und Verwandten nach Deutschland ziehen. Der Bundestag beschloss am Freitag in Berlin mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen erweiterte Möglichkeiten zum Familiennachzug. Die AfD stimmte dagegen, die Linksfraktion enthielt sich. Die Neuerungen sind eine Reaktion auf ein Verfahren der EU-Kommission gegen Deutschland wegen Verletzung europäischen Rechts – und auf den EU-Austritt Großbritanniens.

Damit weitet Deutschland die Möglichkeiten zum Familiennachzug von Angehörigen auf »nahestehende Personen« von in Deutschland lebenden EU-Bürgern aus, die selbst nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Staats haben. Gemeint sind neben Pflegekindern zum Beispiel dauerhafte Lebenspartner, die weder Ehegatten sind noch eingetragene Lebenspartner. Auch Onkel, Tanten, Neffen und Nichten bekommen mehr Chancen auf den Nachzug nach Deutschland.

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Es gibt allerdings Bedingungen. So muss die Person, die nach Deutschland zieht, etwa zwei Jahre lang Unterhalt vom Partner in Deutschland bekommen haben oder beide müssen längere Zeit zusammengelebt haben. Auch eine Einreise zur Pflege eines Angehörigen in Deutschland ist möglich. (dpa/jW)

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Erschienen am 10.10.2020, Inland

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