Zum Inhalt der Seite

Luke Holland: Gedenken zum fünften Todestag

Berlin. Der Mord an Luke Holland jährt sich zum fünften Mal. Der 1984 geborene Anwalt war am 20. September 2015 in Berlin-Neukölln, wo er seit 2014 lebte, von einem Neonazi ermordet worden. Vor einer Bar schoss Rolf Zielezinski mit einer abgesägten Schrotflinte Luke in den Bauch. Zielezinski wurde im Juli 2016 zu elf Jahren und sieben Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Das Berliner Landgericht wollte kein rechtes Motiv erkennen. Hollands Eltern zufolge musste ihr Sohn sterben, »weil er Englisch sprach«. Wegen seiner Alkoholprobleme galt der Täter Zielezinski als vermindert schuldfähig. Für diesen Sonntag ist eine Gedenkveranstaltung um 16 Uhr am Tatort Ecke Ringbahn-/Walterstraße geplant, wie die antifaschistische »Initiative für die Aufklärung des Mordes an Burak Bektas« am Montag mitteilte. Demnach soll auch der Mutter des Opfers gedacht werden, die im Oktober 2019 verstarb. (jW)

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 16.09.2020, Seite 15, Antifaschismus

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!